Beratung und Bekämpfung von Bettwanzen

Sind Bettwanzen meldepflichtig?

Nein, laut deutschem Infektionsschutzgesetz (IfSG), das die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen regelt, besteht in Deutschland bei einem Bettwanzenbefall im Normalfall keine behördliche Meldepflicht.

Bettwanzen in Mietwohnungen sind jedoch dem Vermieter und gegebenenfalls Nachbarn gegenüber meldepflichtig. Wird die Anzeigepflicht gegenüber dem Vermieter unterlassen und der Befall weitet sich im Gebäude aus, kann der Mieter für weitere Kosten haftbar gemacht werden.

Während die einen Bettwanzen nur als Lästlinge ansehen, die (über etwaige psychische Belastungen hinaus) keine Gesundheitsgefahr darstellen, sind sich andere sicher, dass eine Meldepflicht in Deutschland für Bettwanzen kurz bevorsteht, da in ihnen bereits Krankheitserreger und deren Übertragung auf Mäuse nachgewiesen werden konnte – einen Beleg für die Übertragung auf den Menschen gibt es bislang jedoch noch nicht.

In stark von Bettwanzen befallenen amerikanischen Großstädten, in Teilen Österreichs und in einigen Kantonen der Schweiz besteht eine gesetzliche Meldepflicht bei den Behörden, deren Unterlassung ein Bußgeld zur Folge hat.

Stand: 07.08.2019.
Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr.



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